Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für Verträge, die ab Verkaufsstart geschlossen werden. Sie werden vor Verkaufsstart rechtlich geprüft und können bis dahin angepasst werden. Maßgeblich ist die zum Vertragsschluss veröffentlichte Fassung (Stand-Datum).

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (einschließlich Freiberuflern und Gründern, die ihre Tätigkeit konkret aufnehmen). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bot-Agent (DigMa Systems UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Stanislav Tonkich, im Folgenden „Anbieter“) und diesen Auftraggebern. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht.

(2) Bei Bestellung bzw. Angebotsannahme bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich: „Ich handle als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und bestelle die Leistung für meine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit.“ Firmenname bzw. Berufsbezeichnung sind anzugeben. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit unserer Angebotsbestätigung in Textform; wir behalten uns eine Prüfung der Unternehmereigenschaft vor.

(3) Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber entgegen seiner Bestätigung Verbraucher ist, wird der Vertrag unverzüglich rückabgewickelt und bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Hat der Auftraggeber seine Unternehmereigenschaft wissentlich wahrheitswidrig bestätigt, bleiben Ansprüche des Anbieters auf Ersatz nachweislich erbrachter Leistungen unberührt.

§ 1a Vertragsschluss

Unser Katalog und die Website sind kein bindendes Angebot. Der Auftraggeber gibt ein Angebot durch Bestellung oder Angebotsannahme ab; wir nehmen es durch Auftragsbestätigung in Textform an. Es gilt die zum Vertragsschluss veröffentlichte Fassung dieser AGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Bot-Agent erbringt KI-gestützte Automatisierungsleistungen. Die vertragliche Einordnung ist wie folgt:

  • Die Einrichtung der Automatisierungen erfolgt als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB). Geschuldet ist die technische Lauffähigkeit gemäß Leistungsbeschreibung, kein wirtschaftlicher Erfolg. Abnahme und Mängelrechte regelt § 9.
  • Bereitstellung und Betrieb erfolgen als Software-as-a-Service-Leistung mit miet- und dienstvertraglichen Elementen (§§ 535 ff., 611 ff. BGB).

Für die Bereitstellung der Plattform und der Automatisierungen gelten, soweit dem Kunden die Nutzung überlassen wird, die mietrechtlichen Vorschriften entsprechend, mit folgenden Maßgaben: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen, vorbehaltlich § 10 Abs. 1 und 2 (insbesondere bei Verletzung einer Kardinalpflicht). Im Übrigen gilt § 10. Für Support, Überwachung und Wartung gelten die Vorschriften über den Dienstvertrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg des Kunden ist nicht geschuldet.

Die Automatisierungen generieren Inhalte (Texte, Analysen, Dokumente), die vom Kunden vor Veröffentlichung geprüft werden müssen.

§ 3 Preise und Zahlung

(0) Vorläufiger Stand: Der Verkauf ist noch nicht geöffnet. Darstellungen von Leistungen und Preisen auf der Website und im Katalog sind unverbindliche Richtwerte (derzeit ab 49 EUR pro Monat, zuzüglich Einrichtungsentgelt) und kein Angebot. Verträge kommen erst durch Angebot und Angebotsbestätigung in Textform zustande.

(1) Maßgebliche Preise: Maßgeblich sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Enthält das Angebot keine abweichende Preisangabe, gilt die Preisliste (Anlage 1, abrufbar unter bot-agent.de/preise) in der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Fassung, die dem Kunden in Textform übermittelt wird.

(2) Umsatzsteuer: Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Den verbindlichen Preis samt Steuerausweis nennen wir im Angebot.

(3) Einrichtung und individuelle Entwicklung: Das Einrichtungsentgelt richtet sich nach Automatisierung und Komplexität und wird im Angebot ausgewiesen. Es ist vor Leistungsbeginn fällig (Vorkasse oder 50/50-Teilzahlung nach Individualvereinbarung). Individuelle Automatisierungen außerhalb des Katalogs werden nur auf Grundlage eines schriftlichen Angebots mit Leistungsbeschreibung erbracht. Ist im Angebot ein bestimmtes Arbeitsergebnis mit Abnahme vereinbart, gilt Werkvertragsrecht; andernfalls erfolgt die Leistung als Dienstleistung nach Aufwand (§§ 611 ff. BGB). Änderungswünsche nach Angebotsannahme werden gesondert vergütet.

(4) Zahlungsarten: Die Zahlungsarten werden im Angebot genannt. Vorgesehen (geplant, noch nicht im Einsatz) ist die Zahlung per Mollie (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofort, iDEAL) oder PayPal. Eine Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel erfolgt nur nach Freigabe durch uns.

(5) Verzug: Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung und einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, die Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Verzugszinsen werden gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

(6) Preisanpassung bei Abonnements: Wir dürfen die Monatsentgelte höchstens einmal in 12 Monaten und nur im Umfang nachgewiesener Kostensteigerungen bei Vorleistern (zum Beispiel Hosting, KI-Schnittstellen) anpassen. Anpassungen teilen wir mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.

§ 4 KI-Einsatz und Transparenz

Der Anbieter setzt zur Erstellung von Inhalten KI-Systeme ein (u.a. Anthropic, PBC; OpenAI, Inc.; Google LLC). Diese dienen als analytisches Hilfsmittel. Der Anbieter beachtet die Transparenzpflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, soweit sie auf seine Leistungen Anwendung finden.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft, unvollständig oder nicht aktuell sein. Der Anbieter gewährleistet keine bestimmte inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Wirkung oder Reichweite der Ergebnisse und sichert keine Umsatz-, Ranking- oder Einsparungsziele zu. Der Kunde prüft die Inhalte vor Veröffentlichung oder Verwendung (§ 6 Abs. 2).

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Automatisierungs-Abonnements verlängern sich monatlich und sind jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums in Textform kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Eine Reaktivierung ist innerhalb von 90 Tagen möglich. Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden nach 90 Tagen gelöscht (siehe Datenschutzerklärung), soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 6 Mitwirkungspflichten

(1) Bereitstellung von Zugangsdaten: Der Kunde stellt alle für die Einrichtung und den Betrieb der Automatisierungen notwendigen Zugangsdaten, API-Keys, Plattform-Berechtigungen und Business-Informationen (Business DNA) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Weitergabe dieser Zugangsdaten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.

(2) Inhaltliche Prüfung: Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Automatisierungen erzeugten Inhalte vor Veröffentlichung auf inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie sachliche Korrektheit zu prüfen. Die inhaltliche Letztverantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.

(3) Mitteilungspflicht bei Änderungen: Änderungen der Business-Daten, Plattform-Anmeldedaten oder Workflow-Parameter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(4) Folgen unterlassener Mitwirkung: Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Eine hieraus resultierende Nichterbringung der Leistung berechtigt den Kunden nicht zu Minderungs- oder Rückerstattungsansprüchen.

(5) Pausierung der Einrichtungsfrist. Bei Einrichtungsleistungen pausiert die vereinbarte Einrichtungsfrist, sobald eine erforderliche Mitwirkung des Kunden ausbleibt oder der Kunde über mehr als fünf Werktage nicht erreichbar ist. Die Frist läuft weiter, sobald die Mitwirkung erbracht oder die Erreichbarkeit wiederhergestellt ist. Der Anbieter teilt Beginn und Ende einer Pause in Textform (E-Mail genügt) mit.

(6) Höchstdauer einer Pause. Dauert eine Pause nach Absatz (5) ohne Mitwirkung des Kunden länger als 90 Tagean, ist der Anbieter berechtigt, den Einrichtungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen; der Vergütungsanspruch für bis dahin erbrachte Leistungen bleibt bestehen.

§ 7 Urheberrecht

Die Bot-Agent-Plattform, die Automatisierungslogik und alle verwendeten Prompt-Strukturen sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG). Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den für ihn generierten Inhalten. Eine Weitergabe oder kommerzielle Verwertung der Bot-Agent-Automatisierungslogik ist nicht gestattet.

§ 8 Datenschutz

Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 8a Verfügbarkeit und Support

Wir stellen die Automatisierungen mit angemessener Sorgfalt bereit. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorab an. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Support per E-Mail erfolgt an Werktagen; angegebene Reaktionszeiten sind Richtwerte. Ist eine Automatisierung aus einem von uns zu vertretenden Grund mehr als 5 Werktage im Kalendermonat zusammenhängend nicht nutzbar, mindert sich das Monatsentgelt für diese Zeit anteilig. Ausfälle von Drittanbietern (zum Beispiel KI-Schnittstellen, Plattform-APIs) fallen nicht darunter, soweit wir sie nicht zu vertreten haben (§ 10 Abs. 5).

§ 9 Abnahme & Mängelrechte (Einrichtung)

(1) Abnahme: Nach Fertigstellung der Einrichtung stellt der Anbieter die Automatisierung dem Kunden zur Abnahme bereit, fordert ihn zur Abnahme auf und weist auf die Folgen hin. Der Kunde hat die Automatisierung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen. Erklärt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme oder benennt Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB); unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Mängelrechte bei der Einrichtung: Bei Mängeln der Einrichtung (Werkleistung gemäß § 2) gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB); die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung. Schlägt sie zweimalig fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Verjährung: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Einrichtung beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 10 Abs. 1 und für Ansprüche nach §§ 444, 639 BGB.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, ferner bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie (§ 444 BGB) und in den Fällen des § 639 BGB. Diese Regelung gilt unabhängig von den nachfolgenden Beschränkungen.

(2) Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden.

(3) Haftungshöchstgrenze: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung je Schadensfall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den höheren der folgenden Beträge: (a) die Summe der in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütungen einschließlich Einrichtungsentgelt oder (b) 5.000 EUR.

(4) Haftungsausschlüsse: Vorbehaltlich des Absatzes 1 und im Rahmen der Absätze 2 und 3 haftet der Anbieter nicht für die folgenden Schadensarten, soweit sie nicht vorhersehbar und vertragstypisch sind:

  • Entgangenen Gewinn oder Umsatzrückgänge des Kunden, die auf die Nutzung, Nichtnutzung oder Veröffentlichung der durch die Automatisierungen erzeugten Inhalte zurückzuführen sind;
  • Schäden, die durch fehlerhafte Eingaben des Kunden (z. B. unzutreffende Business DNA, fehlerhafte Produktdaten) verursacht werden;
  • Indirekte Schäden, Folgeschäden sowie Schäden durch Dritte (z. B. Suchmaschinen-Ranking-Änderungen, Plattform-API-Ausfälle);
  • Schäden durch Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten ohne vorherige Prüfung durch den Kunden.

(5) Externe Dienste: Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Geschwindigkeit von externen Drittsystemen (KI-APIs, Hosting-Provider, Plattform-APIs des Kunden), soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen und der Anbieter die Störung nicht zu vertreten hat.

(6) Erfüllungsgehilfen: Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 2 bis 5 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.

(7) Produkthaftung: Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Regelungen unberührt.

§ 11 Auftragsverarbeitung & eingesetzte Dienstleister

(1) Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO): Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen folgende Auftragsverarbeiter ein:

  • Hetzner Online GmbH (DE): Hosting der n8n-Infrastruktur und Anwendungsserver (gespeicherte Daten in Deutschland)
  • Cloudflare, Inc. (USA; EU-Vertreter Cloudflare Germany GmbH): DNS, CDN, Reverse Proxy, DDoS-Schutz; Customer DPA einschließlich EU-Standardvertragsklauseln
  • Anthropic, PBC (USA): KI-Verarbeitung (Claude API), DPA einschließlich EU-Standardvertragsklauseln liegt vor (Bestandteil der Anthropic-Nutzungsbedingungen)
  • OpenAI Ireland Ltd. (IE/USA): KI-Verarbeitung (GPT-Modelle; Bild- und Spracherkennungsmodelle nur, soweit einzelne Prototyp-Automatisierungen sie vorsehen), DPA einschließlich EU-Standardvertragsklauseln liegt vor; API-Protokolle nach Anbieter-Standard bis zu 30 Tage
  • Mollie B.V. (Amsterdam, Niederlande): Zahlungsabwicklung (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofort, iDEAL); geplant, noch nicht im Einsatz
  • PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (Luxemburg): PayPal-Zahlungen; geplant, noch nicht im Einsatz
  • Resend (Plus Five Five, Inc.) (USA): Versand transaktionaler E-Mails (Bestätigungen, Rechnungen), DPA einschließlich EU-Standardvertragsklauseln liegt vor
  • Sentry (Functional Software, Inc.) (USA): Erfassung technischer Fehler; Leistungsmessung und Aufzeichnung fehlerhafter Sitzungen nur nach Einwilligung des Website-Besuchers; EU-Region (Frankfurt)
  • Sendinblue SAS (Brevo) (Paris, Frankreich): E-Mail-Marketing, Newsletter, automatisierte Drip-Sequenzen, Versand der PDF-Berichte aus den kostenlosen Online-Tools; EU-Datenverarbeitung; AVV gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen
  • Vapi, Inc. (USA): Voice-AI-Orchestrierung für den browserbasierten Voice-Agent „BotAgent“ (Web-Widget, kein Telefonanschluss), DPA in die Nutzungsbedingungen einbezogen, einschließlich EU-Standardvertragsklauseln
  • Deepgram, Inc. (USA): Spracherkennung (Speech-to-Text) aus dem Mikrofon-Audio im Browser, Unterauftragsverarbeiter von Vapi
  • Microsoft Azure (Sprachsynthese, Text-to-Speech) für den KI-Assistenten: Unterauftragsverarbeiter von Vapi; einen eigenen Vertrag mit Microsoft gibt es nicht, die Vertragskette läuft über Vapi
  • OpenRouter, Inc. (Wilmington, DE, USA): LLM-Gateway für interne Blog-Content-Generierung sowie Bewertung von Antworten im kostenlosen Chatbot-Check; keine Kunden-PII übertragen; DPA ist Bestandteil der OpenRouter-Nutzungsbedingungen
  • Umsetzungspartner (soweit eingesetzt): selbständige Unternehmen, die als Unterauftragnehmer und Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) an der Einrichtung mitwirken; Vertragspartner des Kunden bleibt der Anbieter
  • KIE.ai (USA): KI-Bildgenerierung für Blog-Header; nur Text-Prompts ohne Personenbezug; ein AVV liegt nicht vor und wird vom Anbieter nicht angeboten

(2) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Mit Hetzner, Anthropic, OpenAI, Resend, Sentry, Brevo, Vapi (Deepgram und Microsoft Azure als dessen Unterauftragsverarbeiter), Cloudflare und OpenRouter besteht jeweils ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO (DPA, teils Bestandteil der Nutzungsbedingungen des Anbieters). Mollie und PayPal sind noch nicht im Einsatz (geplant); die AVV werden bei Aktivierung abgeschlossen. Eine Telefonanbindung besteht nicht. Bei Drittlandtransfers (USA) gelten EU-Standardvertragsklauseln (SCC, Beschluss 2021/914).

(3) Aktualisierung: Die Liste der Auftragsverarbeiter wird in der Datenschutzerklärung laufend aktualisiert.

§ 12 Widerrufsrecht

Da der Anbieter seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erbringt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Zur Rückabwicklung bei versehentlicher Bestellung durch einen Verbraucher siehe § 1 Abs. 3. Weitere Informationen: Widerrufsrecht.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke dieses Vertragsverhältnisses zu nutzen.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere:

  • Seitens des Anbieters: Die Bot-Agent-Plattform-Architektur, die n8n-Workflow-Logik, Prompt-Strukturen, KI-Konfigurationen, Preisstrukturen und interne Geschäftsprozesse.
  • Seitens des Kunden: Unternehmensdaten, Business-DNA, Zugangsdaten zu Drittsystemen (API-Keys, Plattform-Credentials), Umsatzinformationen, Kundendaten, Produktdaten, Marketingstrategien und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich werden
  • der empfangenden Partei bereits vor dem Vertragsverhältnis ohne Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt waren
  • von einer dritten Partei ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht rechtmäßig offengelegt wurden
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Anordnung oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. In diesem Fall ist die andere Partei vorab zu informieren, soweit rechtlich zulässig

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für 3 Jahre nach dessen Beendigung.

(5) Bei Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht ist die geschädigte Partei berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Anbieter ist bei Verstößen des Kunden gegen § 7 (Urheberrecht) oder diesen § 13 berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Passau (§ 38 Abs. 1 ZPO). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026