Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bot-Agent (Stanislav Tonkich, im Folgenden „Anbieter") und Auftraggebern, die ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich nicht zur Bestellung berechtigt.
(2) Mit Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die bestellten Leistungen ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.
(3) Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass der Auftraggeber Verbraucher ist, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gezahlte Beträge nach Abzug der bis dahin angefallenen Aufwände zurückzuerstatten.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Bot-Agent erbringt KI-gestützte Automatisierungsleistungen in einem zweigeteilten Vertragsmodell:
- Custom-Setup und Erst-Einrichtung der Automatisierungen werden als Werkleistung gemäß §§ 631 ff. BGB erbracht (geschuldet ist eine lauffähige, konfigurierte Automatisierung). Details siehe § 7 (Abnahme, Mängelrechte).
- Laufender Betrieb, Hosting, Monitoring und Updates der eingerichteten Automatisierungen werden als Dienstleistung gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht (geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der Betriebsleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg des Kunden).
Die Automatisierungen generieren Inhalte (Texte, Analysen, Dokumente), die vom Kunden vor Veröffentlichung geprüft werden müssen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Die angegebenen Preise sind Endpreise (keine MwSt. gemäß § 19 UStG).
(2) Tarifstruktur (Abonnements, Dienstleistung):
- Starter (1 Automatisierung): ab €99,00/Monat: Setup, Betrieb, Monitoring, E-Mail-Support
- Business (3 Automatisierungen): ab €249,00/Monat: zzgl. Workflow-Bündelung, Prioritäts-Support
- Professional (6+ Automatisierungen): ab €449,00/Monat: zzgl. erweiterter Scheduler, dedizierter Support
(3) Custom Setup (einmalig, Werkleistung): Die einmalige Setup-Gebühr beträgt €300,00 – €800,00 je nach Komplexität. Der konkrete Preis ist im Angebot oder Bestellformular ausgewiesen. Setup-Gebühren sind vor Leistungsbeginn fällig (Vorkasse oder 50/50-Teilzahlung nach Individualvereinbarung). Aktuelle Preise unter bot-agent.de/#katalog.
(4) Zahlungsmethoden: Zahlung per Mollie (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofort, iDEAL), PayPal oder Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Bei Rechnungszahlung ohne Vorkasse behält sich der Anbieter eine Bonitätsprüfung vor.
(5) Verzug: Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung und einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, die Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Verzugszinsen werden gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
§ 4 KI-Einsatz und Transparenz
Der Anbieter setzt zur Erstellung von Inhalten KI-Systeme ein (u.a. Anthropic, PBC; OpenAI, Inc.; Google LLC). Diese dienen als analytisches Hilfsmittel. Der Anbieter handelt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), insbesondere den Transparenzpflichten gemäß Art. 50.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Automatisierungs-Abonnements verlängern sich monatlich und sind jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar. Eine Reaktivierung ist innerhalb von 90 Tagen möglich.
§ 6 Mitwirkungspflichten
(1) Bereitstellung von Zugangsdaten: Der Kunde stellt alle für die Einrichtung und den Betrieb der Automatisierungen notwendigen Zugangsdaten, API-Keys, Plattform-Berechtigungen und Business-Informationen (Business DNA) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Weitergabe dieser Zugangsdaten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Inhaltliche Prüfung: Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Automatisierungen erzeugten Inhalte vor Veröffentlichung auf inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie sachliche Korrektheit zu prüfen. Die inhaltliche Letztverantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.
(3) Mitteilungspflicht bei Änderungen: Änderungen der Business-Daten, Plattform-Anmeldedaten oder Workflow-Parameter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(4) Folgen unterlassener Mitwirkung: Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Eine hieraus resultierende Nichterbringung der Leistung berechtigt den Kunden nicht zu Minderungs- oder Rückerstattungsansprüchen.
(5) Pausierung der Setup-Frist (Custom Setup). Bei Custom-Setup-Leistungen pausiert die vereinbarte Setup-Frist, sobald eine erforderliche Mitwirkung des Kunden ausbleibt oder der Kunde über mehr als fünf Werktage nicht erreichbar ist. Die Frist läuft weiter, sobald die Mitwirkung erbracht oder die Erreichbarkeit wiederhergestellt ist. Der Anbieter teilt Beginn und Ende einer Pause in Textform (E-Mail genügt) mit.
(6) Höchstdauer einer Pause. Dauert eine Pause nach Absatz (5) ohne Mitwirkung des Kunden länger als 90 Tagean, ist der Anbieter berechtigt, den Custom-Setup-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen; der Vergütungsanspruch für bis dahin erbrachte Leistungen bleibt bestehen.
§ 7 Urheberrecht
Die Bot-Agent-Plattform, die Automatisierungslogik und alle verwendeten Prompt-Strukturen sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG). Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den für ihn generierten Inhalten. Eine Weitergabe oder kommerzielle Verwertung der Bot-Agent-Automatisierungslogik ist nicht gestattet.
§ 8 Datenschutz
Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Abnahme & Mängelrechte (Custom Setup)
(1) Abnahme: Nach Fertigstellung der individuell eingerichteten Automatisierung stellt der Anbieter diese dem Kunden zur Abnahme bereit. Der Kunde hat die Automatisierung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und entweder schriftlich abzunehmen oder begründet zurückzuweisen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und kein begründeter Abnahmeverweigerungsgrund, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
(2) Mängelrechte beim Custom Setup: Bei Mängeln des Custom Setup (Werkleistung gemäß § 2) gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB). Schlägt diese zweimalig fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Verjährung: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Custom Setup beträgt 12 Monate ab Abnahme (Verkürzung gegenüber § 634a BGB im Rahmen der nach § 309 Nr. 8 BGB für B2B zulässigen Grenzen).
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Regelung gilt gemäß § 309 Nr. 7a BGB unabhängig von den nachfolgenden Beschränkungen.
(2) Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden.
(3) Haftungshöchstgrenzen:
- Für Custom Setup (Werkleistung): Die Haftung ist begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert des Custom-Setup-Auftrags.
- Für Abonnements (Dienstleistung): Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach beschränkt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich geleisteten Abonnementzahlungen.
(4) Haftungsausschlüsse: Der Anbieter haftet nicht für:
- Entgangenen Gewinn oder Umsatzrückgänge des Kunden, die auf die Nutzung, Nichtnutzung oder Veröffentlichung der durch die Automatisierungen erzeugten Inhalte zurückzuführen sind;
- Schäden, die durch fehlerhafte Eingaben des Kunden (z. B. unzutreffende Business DNA, fehlerhafte Produktdaten) verursacht werden;
- Indirekte Schäden, Folgeschäden sowie Schäden durch Dritte (z. B. Suchmaschinen-Ranking-Änderungen, Plattform-API-Ausfälle);
- Schäden durch Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten ohne vorherige Prüfung durch den Kunden.
(5) Beweislast: Bei Geltendmachung eines Schadens hat der Kunde nachzuweisen, dass dieser unmittelbar durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters verursacht wurde.
(6) Gewährleistungsausschluss bei externen Diensten: Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Geschwindigkeit von externen Drittsystemen (KI-APIs, Hosting-Provider, Plattform-APIs des Kunden), soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(7) Erfüllungsgehilfen: Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 2–6 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
(8) Produkthaftung: Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Regelungen unberührt.
§ 11 Auftragsverarbeitung & eingesetzte Dienstleister
(1) Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO): Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen folgende Auftragsverarbeiter ein:
- Hetzner Online GmbH (DE) – Hosting der n8n-Infrastruktur und Anwendungsserver (alle Daten in Deutschland)
- Anthropic, PBC (USA) – KI-Verarbeitung (Claude API), EU-Standardvertragsklauseln + Zero-Data-Retention-API
- OpenAI Ireland Ltd. (IE/USA) – KI-Verarbeitung (GPT, DALL-E, Whisper-API), EU-Standardvertragsklauseln + Zero-Data-Retention-API
- Google Ireland Ltd. (IE/USA) – KI-Verarbeitung (Gemini-API für ausgewählte Workflows), EU-Standardvertragsklauseln
- Mollie B.V. (Amsterdam, Niederlande) – Zahlungsabwicklung (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofort, iDEAL)
- PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (Luxemburg) – PayPal-Zahlungen
- Resend (Plus Five Five, Inc.) (USA) – Versand transaktionaler E-Mails (Bestätigungen, Rechnungen), EU-Standardvertragsklauseln
- Sentry (Functional Software, Inc.) (USA) – Fehler- und Performance-Monitoring, EU-Region (Frankfurt)
- Sendinblue SAS (Brevo) (Paris, Frankreich) – E-Mail-Marketing, Newsletter, automatisierte Drip-Sequenzen, Versand der PDF-Berichte aus den kostenlosen Online-Tools; EU-Datenverarbeitung; AVV gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen
- Vapi, Inc. (USA) – Voice-AI-Plattform für den telefonischen KI-Assistenten „BotAgent", EU-Standardvertragsklauseln
- ElevenLabs, Inc. (USA) – Text-to-Speech-Synthese für den KI-Assistenten, EU-Standardvertragsklauseln
- sipgate GmbH (Düsseldorf, DE) – VoIP-Geschäftsanschluss (alleiniger Telefonie-Provider, geplant nach UG-Eintrag), kein Drittlandtransfer
- OpenRouter, Inc. (Wilmington, DE, USA) – LLM-Gateway für interne Blog-Content-Generierung; keine Kunden-PII übertragen; EU-Standardvertragsklauseln
- KIE.ai (USA) – KI-Bildgenerierung für Blog-Header; keine personenbezogenen Daten; EU-Standardvertragsklauseln
(2) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Mit allen vorgenannten Dienstleistern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO. Bei Drittlandtransfers (USA) liegen EU-Standardvertragsklauseln (SCC, Beschluss 2021/914) vor.
(3) Aktualisierung: Die Liste der Auftragsverarbeiter wird in der Datenschutzerklärung laufend aktualisiert.
§ 12 Widerrufsrecht
Da der Anbieter seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erbringt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Aus demselben Grund ist auch kein Widerrufsbutton nach § 356a BGB erforderlich. Weitere Informationen: Widerrufsrecht.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke dieses Vertragsverhältnisses zu nutzen.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere:
- Seitens des Anbieters: Die Bot-Agent-Plattform-Architektur, die n8n-Workflow-Logik, Prompt-Strukturen, KI-Konfigurationen, Preisstrukturen und interne Geschäftsprozesse.
- Seitens des Kunden: Unternehmensdaten, Business-DNA, Zugangsdaten zu Drittsystemen (API-Keys, Plattform-Credentials), Umsatzinformationen, Kundendaten, Produktdaten, Marketingstrategien und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich werden
- der empfangenden Partei bereits vor dem Vertragsverhältnis ohne Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt waren
- von einer dritten Partei ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht rechtmäßig offengelegt wurden
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Anordnung oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen — in diesem Fall ist die andere Partei vorab zu informieren, soweit rechtlich zulässig
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für 3 Jahre nach dessen Beendigung.
(5) Bei Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht ist die geschädigte Partei berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Anbieter ist bei Verstößen des Kunden gegen § 7 (Urheberrecht) oder diesen § 13 berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das Landgericht Passau (ausschließlich Unternehmer gem. § 14 BGB). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026