KI-Transparenz
Transparenzpflichten gemäß Art. 50 EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), in Kraft seit 02.08.2026.
Zusammenfassung
Bot-Agent entwickelt und betreibt KI-Automatisierungen für den deutschen Mittelstand. Alle KI-Systeme arbeiten als analytisches Hilfsmittel, niemals als alleinige Entscheidungsinstanz. Jede KI-Interaktion ist als solche gekennzeichnet, jeder KI-generierte Inhalt wird redaktionell geprüft. Bei rechtlichen, steuerlichen oder behördlichen Fragen verweisen wir ausdrücklich auf qualifizierte Fachpersonen.
1. Welche KI-Systeme wir einsetzen
Bot-Agent setzt folgende KI-gestützte Komponenten ein. Alle Systeme arbeiten ausschließlich als Hilfsmittel die finale Verantwortung liegt stets bei einem Menschen.
- KI-Berater-Chatbot (Kundenseite): Textbasierte KI auf Basis von Anthropic Claude, integriert in Kunden-Websites. Beantwortet Fragen, qualifiziert Leads, vereinbart Termine. Ist am Anfang jedes Gesprächs als KI gekennzeichnet.
- KI-Voice-Agent (Kundenseite): Generative Sprach-KI auf Basis von Vapi, ElevenLabs und Anthropic Claude. Nimmt Anrufe entgegen, qualifiziert Anliegen, legt Termine an. Die Anruferin oder der Anrufer wird zu Beginn jedes Gesprächsüber den KI-Einsatz informiert.
- AI-Blogartikel & Produktbeschreibungen: KI-gestützte Content-Generierung auf Basis von Anthropic Claude und OpenAI. Ergebnisse werden redaktionell geprüft und vom Kunden freigegeben, bevor sie veröffentlicht werden.
- Google-Bewertungen & Antwort-Automatisierung: KI-Vorschläge für Antworten auf Kunden-Bewertungen. Der Kunde gibt jede Antwort einzeln frei keine vollautomatische Veröffentlichung ohne menschliche Prüfung.
- 40 weitere Automatisierungen: Jede Automatisierung im Katalog ist in ihrer jeweiligen Detailbeschreibung dokumentiert, inklusive der eingesetzten KI-Modelle und der Art der menschlichen Aufsicht.
- Eigene Bot-Agent-Website (Chatbot & Tools): Auf bot-agent.de selbst setzen wir denselben Chatbot ein, den wir verkaufen sowie zehn frei zugängliche Diagnose-Tools (KI-Check, Automation-Check, BAFA-Check u. a.).
2. Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 1, 2)
Sie erkennen den KI-Einsatz an folgenden Stellen:
- Chatbots auf Kunden-Websites: Im Widget-Header sichtbar als „KI-Assistentin" oder „KI-Berater". Bei der ersten Antwort wird der KI-Einsatz nochmals bestätigt.
- Voice-Agents: Begrüßung enthält den Hinweis, dass es sich um eine KI handelt. Auf Nachfrage wird dies jederzeit bestätigt.
- AI-Blogartikel & Produktbeschreibungen: Sofern vom Kunden gewünscht, wird der KI-Einsatz im Impressum oder Footer der Kunden-Website ausgewiesen.
- Synthetische Inhalte (Audio, Bild, Video): Wo wir oder unsere Kunden KI-generierte Medien veröffentlichen, sind diese als solche kenntlich.
- Tools auf bot-agent.de: Jedes Tool weist im Onboarding und im Ergebnis-Report aus, dass die Auswertung KI-gestützt erfolgt.
3. Grenzen unserer KI-Systeme
Unsere KI-Systeme dürfen und können nicht:
- Rechtsberatung erteilen (siehe Rechtsdienstleistungsgesetz RDG). Für rechtliche Fragen verweisen wir auf zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
- Steuerberatung erteilen (siehe Steuerberatungsgesetz StBerG). Für steuerliche Fragen verweisen wir auf Steuerberaterkanzleien.
- Medizinische, psychologische oder therapeutische Beratung erteilen.
- Verbindliche behördliche Auskünfte erteilen (z. B. zu BAFA, IHK, Finanzamt). Wir verweisen auf die zuständigen Stellen.
- Garantierte Erfolge oder konkrete ROI-Zusagen aussprechen. Unsere Empfehlungen basieren auf Branchenbenchmarks und sind keine Garantien.
- Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Endkunden treffen (vgl. Art. 22 DSGVO). Jede Antwort, jeder Termin und jede Veröffentlichung kann vom Kunden vor Freigabe geprüft werden.
4. Datenverarbeitung & Drittanbieter
Bei jedem KI-Einsatz werden Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und durch welche Auftragsverarbeiter (u. a. Vapi Inc., ElevenLabs Inc., Anthropic PBC, OpenAI Ireland Ltd.) verarbeitet werden, ist vollständig in unserer Datenschutzerklärung dokumentiert. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV/DPA) liegen für alle eingesetzten Dienste vor. Die Anbieter sind vertraglich verpflichtet, Kundendaten nicht zum Training ihrer Modelle zu nutzen.
Für Automatisierungen, die wir bei unseren Kunden installieren, werden separate AVV mit den Kunden geschlossen, soweit Bot-Agent als Auftragsverarbeiter tätig wird.
5. Menschliche Aufsicht (Human Oversight)
Jede Automatisierung wird so konfiguriert, dass entscheidende Schritte (z. B. Veröffentlichung von Inhalten, Versand von Angeboten, Beantwortung von Bewertungen) eine menschliche Freigabe erfordern, sofern der Kunde nichts anderes ausdrücklich vereinbart hat. Verantwortlich für Bot-Agent ist Stanislav Tonkich (Inhaber, siehe Impressum). Endnutzerinnen und Endnutzer von Bot-Agent-Automatisierungen haben jederzeit das Recht, eine menschliche Ansprechperson statt der KI zu verlangen sowohl bei uns als auch beim jeweiligen Bot-Agent-Kunden.
6. Beschwerdemechanismus
Wenn Sie als Endnutzerin, Endnutzer oder Kundin/Kunde der Meinung sind, dass eine KI-Interaktion oder ein KI-generierter Inhalt fehlerhaft, irreführend oder unangemessen war, melden Sie sich bitte unter:
- E-Mail: info@bot-agent.de (Betreff: „KI-Transparenz")
- Reaktionszeit: Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden (Mo Fr 8 16 Uhr), inhaltliche Antwort innerhalb von 14 Tagen.
- Aufsichtsbehörde: Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) für DSGVO-Fragen sowie ab vollständigem Wirksamwerden des EU AI Act die Bundesnetzagentur als KI-Aufsichtsbehörde in Deutschland.
7. Rechtsgrundlagen
- Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
- Art. 22 DSGVO Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- Art. 13, 14 DSGVO Informationspflichten bei Datenerhebung
- § 3 RDG Erlaubnispflicht für Rechtsdienstleistungen
- § 2 StBerG Vorbehaltsaufgaben der Steuerberatung
- § 5 UWG Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen
Stand: Juni 2026 Diese Seite wird laufend an die aktuelle Rechtsentwicklung (insbesondere zum vollständigen Wirksamwerden des EU AI Act bis 02.08.2027) angepasst.